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HÄUFIGE FRAGEN

WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE?

Für Leistungen durch eine Wahlhebamme erstattet die Krankenkasse bis zu 80 % vom Kassentarif. 

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Folgende Hebammenleistungen werden von der Sozialversicherung übernommen:

  • Bei geplanter ambulanter Geburt 2 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)

  • 1 Hausbesuch bzw. 1 Sprechstunde in der Hebammenordination ab der 32. SSW

  • Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)

  • 6 bzw. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf

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WIE IST DER AKTUELLE KASSENTARIF?

Der aktuelle Hebammentarif
gültig ab 01.01.2023 für Hausbesuche in der Schwangerschaft sowie im Wochenbett beträgt €46,00. 
Bei Wahlhebammen übernimmt die Krankenkasse 80% des Kassentarifs also ca. €36,80/ Hausbesuch.

WANN SOLLTE ICH DICH KONTAKTIEREN?

Grundsätzlich kannst du dich gerne jederzeit bei mir melden! 

Für ein erstes Kennenlernen bietet sich das im Mutter-Kind-Pass vorgesehene Beratungsgespräch in der 18-22 SSW an. Melde dich hierzu gerne davor um einen Termin zu vereinbaren. Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse zu 100% rückerstattet. 

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IN WELCHER REGION BIST DU ALS HEBAMME TÄTIG?

Als Wahlhebamme betreue ich Frauen und Familien im Bezirk Korneuburg und Umgebung.

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