HÄUFIGE FRAGEN
WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE?
Für Leistungen durch eine Wahlhebamme erstattet die Krankenkasse bis zu 80 % vom Kassentarif.
Folgende Hebammenleistungen werden von der Sozialversicherung übernommen:
Bei geplanter ambulanter Geburt 2 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)
1 Hausbesuch bzw. 1 Sprechstunde in der Hebammenordination ab der 32. SSW
Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
6 bzw. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf
WIE IST DER AKTUELLE KASSENTARIF?
Der aktuelle Hebammentarif
gültig ab 01.01.2023 für Hausbesuche in der Schwangerschaft sowie im Wochenbett beträgt €46,00.
Bei Wahlhebammen übernimmt die Krankenkasse 80% des Kassentarifs also ca. €36,80/ Hausbesuch.
WANN SOLLTE ICH DICH KONTAKTIEREN?
Grundsätzlich kannst du dich gerne jederzeit bei mir melden!
Für ein erstes Kennenlernen bietet sich das im Mutter-Kind-Pass vorgesehene Beratungsgespräch in der 18-22 SSW an. Melde dich hierzu gerne davor um einen Termin zu vereinbaren. Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse zu 100% rückerstattet.
IN WELCHER REGION BIST DU ALS HEBAMME TÄTIG?
Als Wahlhebamme betreue ich Frauen und Familien im Bezirk Korneuburg und Umgebung.